Jahreshauptversammlung 2025
PROTOKOLL der Jahresmitgliederversammlung 2025 der IG Erbbaurecht Ahrensfelde
Zeit: 19. November 2025, 19:00 bis 20:30Uhr
Ort: Seniorenfreizeitzentrum des Ortsteilzentrums Ahrensfelde,
Ahrensfelde, Lindenberger Str. 1a
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Kassenbericht
4. Tätigkeitsbericht der Geschäftsleitung
5. Aktuelle Informationen zum Erbbaurecht in Deutschland
6. Diskussion und Aussprache zu den Schwerpunkten des Tätigkeitsberichts der
Geschäftsleitung
7. Entlastung der Geschäftsleitung für die Jahre 2024/2025
8. Sonstiges
Für den Vorstand sind Beate Oertel (Sprecherin der IG), Dr. Helmut Pöltelt, Gesine Conrad
und Ingo Scholz anwesend. Dr. Hubert Thielicke konnte nicht teilnehmen.
Die Versammlungsleitung lag bei Hr. Scholz.
TOP 1 Begrüßung
Der Vorstand begrüßte die Teilnehmer und bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen.
Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung wurde festgestellt.
TOP 2 Bestätigung der Tagesordnung.
Es gab keine Einwände gegen die Tagesordnung, diese wurde daher einstimmig bestätigt.
TOP 3 Kassenbericht
Frau Conrad erstattete den Bericht zu Finanzen und Mitgliedern per 31.12.2024.
Von den 52 Mitgliedern kamen die meisten ihrer Beitragszahlungspflicht nach. Säumige Mit-
glieder haben eine Zahlungserinnerung erhalten.
TOP 4 Tätigkeitsbericht der Geschäftsleitung
Frau Oertel erinnert an den Stand der letzten JMV sowie deren Beschlüsse:
- Rechtsanalyse des BGH-Urteils V ZR 129/76 v. 23.05.1980 (gesetz- und verfassungswid-
rig)
- Rechtliche Klärung vor Mediation
- Anstreben einer Musterfeststellungsklage nach dem MFK-Gesetz
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird trotz Unterstützung durch den Verband
Wohneigentum (VWE) keine Musterfeststellungsklage (MFK) führen, Thematik wurde an die
politische Ebene im Rahmen des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ gegeben. Der Bau-
herrenschutzbund sowie der Verband Privater Bauherren als für MFK klagebefugte Verbän-
de sind mit MFK noch nicht Erscheinung getreten, möchten derzeit ihre Klagebefugnis nicht
nutzen.
Eine MFK wird es daher aktuell nicht geben.
Es gibt jedoch seit 2025 ein erneutes Klageverfahren mit exakt dieser Problematik. Dieses
gilt erneut als Musterverfahren und wird beobachtet.
Das gemeinsame Gespräch mit der Verpächterin in Ahrensfelde im Oktober 2023 zur Erörte-
rung der Rechtslage nach § 9a ErbbauRG brachte - auch nach Einbindung des Landeskon-
sistoriums (EKBO) - wegen dort unveränderter Rechtsauffassung keinen Durchbruch.
Zinsanpassungen ab 2025 erfolgten bei einer Pächtergruppe nach bekannter Form in bisher
nie gekannter Höhe. Jedoch reagiert die Kirche gegenüber den Nichtzahlern auch nicht mit
Mahnungen. Vermeintliche Zahlungsrückstände sind daher bis einschließlich 2022 verjährt.
Für zwei weitere Pächtergruppen sind die nächsten Erhöhungen ab 2026 zu erwarten.
Der Vorstand arbeitet in einem Netzwerk mit derzeit 12 Erbbau-Initiativen aus drei Bundes-
ländern zusammen. Das Netzwerk arbeitet an einem bundesweiten Ausbau.
Der Vorstand sucht aktuell den Kontakt zur Berliner Presse (Tagesspiegel, Berliner Zeitung),
um eine Berichterstattung zum Erbbaurecht zu initiieren.
TOP 5 Aktuelle Informationen zum Erbbaurecht in Deutschland
• In den alten Bundesländern laufen in großem Umfang Erbbaurechtsverträge aus. Neue
Vertragsangebote mit oft 1000 % höherem Pachtzins und mehr sind für viele Pächter
nicht leistbar und entsprechen daher einer „kalter Enteignung“. Heftiger Widerstand ist
entstanden, immer mehr Erbbau-Initiativen bilden sich.
Im niedersächsischen Landtag soll am 20.11. ein Entschließungsantrag von
SPD/GRÜNEN zur Prüfung „bezahlbaren“ Pachtzinses bei Neuverträgen abgestimmt
werden.
(Anm. Der Beschluss zur Antragsannahme wurde gefasst).
• Die Bundesbauministerin (Verena Hubertz SPD) will das Erbbaurecht stärken, um des-
sen Vorteile für mehr bezahlbaren Wohnraum zu nutzen. Das „Bündnis zur Schaffung
bezahlbaren Wohnraums“ ist beauftragt, einen Mustererbbaurechtsvertrag zu erarbeiten,
der die diversen Rechtsprobleme des Erbbaurechts berücksichtigen soll.
Aus Sicht des Vorstandes kann Erbbau in Deutschland nur zum Erfolgsmodell werden,
wenn es gelingt, die Vor- und Nachteilsbilanz auf die Vertragspartner angemessen zu
verteilen. Dazu ist zunächst Skepsis anzumelden, zumal die klassischen Erbbaurechts-
nehmer im Bündnis nicht beteiligt sind. Neben Kommunen, Ländern und Kirchen als Erb-
baurechtsgeber sind als „Vertreter“ der Erbbaurechtsnehmer die Verbände der Immobili-
enwirtschaft am Tisch, die jedoch „Marktbeteiligte“ sind. Markt und Erbbau als soziale
Einrichtung sind eher nicht vereinbar.
Der Vorstand wird versuchen, hier Kontakte zu finden, um ggf. Informationen zu erhalten.TOP 6 Diskussion
Es erfolgt ein reger Austausch untereinander.
Die Anwesenden fühlen sich wegen der abwartenden Haltung der Kirche in Ihrer Rechtsauf-
fassung zur Gesetzwidrigkeit der Zinsanpassungen bestätigt.
Der Beschluss des Vorjahres bezüglich der rechtlichen Klärung vor Mediation wird ein-
stimmig erneuert.
Reaktionen der Verpächterin werden abgewartet.
TOP 7 Entlastung des Vorstandes
Der Geschäftsleitung wurde für die im Jahr 2024/25 geleistete Arbeit einstimmig die Entlas-
tung erteilt.
TOP 8 Sonstiges
Es wird erneut um die Einstellung der IG-Bankverbindung auf die Website gebeten.
Ahrensfelde, 2025-11-19
m.d.A. des Protokolls beauftragt: Ingo Scholz

